TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Fortbildungsveranstaltungen der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde e. V. (GPZ)
Stand: September 2026
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fortbildungsveranstaltungen, bei denen die Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde e. V. (GPZ) Vertragspartnerin ist.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen der GPZ und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2
Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fortbildungsveranstaltungen auf der Website, in Programmen oder sonstigen Veröffentlichungen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung ab.
(3) Die Anmeldung kann über die für die jeweilige Veranstaltung angebotenen Anmeldewege erfolgen, insbesondere online oder in Textform.
(4) Der Vertrag kommt mit der Anmelde- oder Buchungsbestätigung der GPZ zustande.
(5) Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
(6) Ist eine Veranstaltung ausgebucht, kann die GPZ Teilnehmer auf eine Warteliste aufnehmen. Die Aufnahme auf die Warteliste begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme.
§ 3
Teilnahmegebühr, Rechnung und Zahlung
(1) Es gilt die für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichte Teilnahmegebühr.
(2) Die Rechnung wird grundsätzlich elektronisch an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
(3) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu bezahlen.
(4) Die GPZ kann die Teilnahme an der Veranstaltung vom vollständigen Ausgleich der fälligen Teilnahmegebühr abhängig machen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen, insbesondere Ratenzahlungen, bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit der GPZ.
§ 4
Änderungen und Absage durch die GPZ
(1) Die GPZ behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein Referent kurzfristig ausfällt oder die Durchführung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund anderer von der GPZ nicht zu vertretender Umstände nicht möglich ist.
(2) Über eine Absage werden die angemeldeten Teilnehmer so früh wie möglich informiert.
(3) Bereits an die GPZ entrichtete Teilnahmegebühren werden bei vollständiger Absage der Veranstaltung zurückerstattet.
(4) Die GPZ behält sich zumutbare Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Veranstaltungsräume, der Zeiten oder der Referierenden vor, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen in § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 5
Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Eine Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Eingang der Erklärung bei der GPZ.
(2) Für die Frühjahrs-Akademie ist eine kostenfreie Stornierung bis einschließlich sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine abweichende Regelung ausdrücklich angegeben ist.
(3) Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Teilnahmegebühr fällig. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der GPZ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Teilnehmer kann der GPZ vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Soweit hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine besonderen persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen, fallen hierfür keine zusätzlichen Gebühren an.
(5) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 6
Gesetzliche Widerrufsrechte
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Soweit für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 7
Urheberrecht und Aufzeichnungen
(1) Fotografien sowie Video-, Film- und Tonaufnahmen während einer Fortbildungsveranstaltung sind ohne vorherige Zustimmung der GPZ und gegebenenfalls der jeweiligen Referierenden nicht gestattet.
(2) Die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung ausgegebenen oder elektronisch bereitgestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung dieser Unterlagen über den persönlichen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
§ 8
Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Anmeldung übermittelt werden, werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist.
(2) Eine Nutzung personenbezogener Daten für darüber hinausgehende Zwecke, insbesondere für Werbung oder Newsletter, erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage oder aufgrund einer gesonderten Einwilligung.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die
Datenschutzerklärung der GPZ.
Datenschutzerklärung der GPZ.
§ 9
Teilnahmebescheinigung und Fortbildungspunkte
Nach ordnungsgemäßer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Soweit für die jeweilige Veranstaltung Fortbildungspunkte ausgewiesen sind, werden diese nach den für die Veranstaltung geltenden Voraussetzungen bestätigt.
§ 10
Haftung
(1) Die GPZ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GPZ, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die GPZ haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Für mitgebrachte Gegenstände haftet die GPZ nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
§ 11
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
